In Nordrhein-Westfalen zeichnen sich Corona-Regeln für Weihnachtsgottesdienste ab. Grundsätzlich sind laut neuer Corona-Schutzverordnung öffentliche Gottesdienste mit Auflagen möglich.
Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen zeichnen sich Corona-Regeln für Weihnachtsgottesdienste ab. Grundsätzlich sind laut neuer Corona-Schutzverordnung öffentliche Gottesdienste mit Auflagen möglich – nach wie vor gelten der Mindestabstand und die Maskenpflicht auch am Platz. Hinzu kämen weitere Regeln, sagte der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Weitere Begrenzung der Teilnehmerzahl in Gottesdiensten im Gespräch
So sei das Ordnungsamt zu informieren und die Gemeinde dürfe nicht singen. Über Gottesdienstregeln für Kreise und Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 werde noch beraten. Im Gespräch sei eine weitere Begrenzung der Teilnehmerzahl. Trotz des Gesangsverbots für die Gemeinden sind Hamers zufolge kleinere Chöre oder Orchester in den Gottesdiensten erlaubt, sofern sie mehr Meter Abstand einhalten. Erwartet eine Gemeinde viele Besucher, muss sie ein Anmeldeverfahren vorsehen. An Weihnachten kommen traditionell mehr Menschen in die Kirchen.
Eine verantwortungsvolle und zugleich würdevolle Feier des Gottesdienstes unter Pandemiebedingungen sei möglich, erklärte Hamers. Vielerorts würden mit Sorgfalt und Kreativität neue Formate entwickelt. “Wir setzen alles daran, dass die Gesundheit der Gläubigen nicht gefährdet wird.” Der Leiter des Katholischen Büros NRW verwies zudem auf Online-, Fernseh-, Radio- und Hausgottesdienste für Menschen, die an den Feiern nicht teilnehmen könnten oder wollten.
Neue Corona-Schutzverordnung des Landes gilt ab Mittwoch.
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes gilt ab Mittwoch. In NRW hatten die katholische und evangelische Kirche aus eigener Initiative während der ersten Corona-Welle öffentliche Gottesdienste zeitweise ausgesetzt. Seit Anfang Mai gibt es wieder Feiern mit Besuchern, allerdings unter Auflagen.