Verurteilter Priester aus Klerikerstand entlassen

Der zweimal wegen Missbrauchs verurteilte katholische Priester A. ist aus dem Klerikerstand entlassen worden. Die römische Glaubenskongregation bestätigte das Urteil des Kölner Kirchengerichts vom November 2020 gegen den 87-Jährigen.
Der zweimal wegen Missbrauchs verurteilte katholische Priester A. ist aus dem Klerikerstand entlassen worden. Die römische Glaubenskongregation bestätigte das Urteil des Kölner Kirchengerichts vom November 2020 gegen den 87-Jährigen. 

(Symbolfoto: SatyaPrem/Pixabay)

 

Der zweimal wegen Missbrauchs verurteilte katholische Priester A. ist aus dem Klerikerstand entlassen worden. Die römische Glaubenskongregation bestätigte das Urteil des Kölner Kirchengerichts vom November 2020 gegen den 87-Jährigen, wie das Erzbistum Köln am Mittwoch mitteilte. Damit habe er die schärfste Strafe erhalten, die das Kirchenrecht für einen Kleriker vorsehe; er dürfe nie wieder priesterliche Dienste ausüben.

Trotz Verurteilungen durch staatliche Gerichte konnte A. über Jahrzehnte in seinem Heimatbistum Köln sowie in den Bistümern Münster und Essen als Seelsorger arbeiten. Er war seit 1960 in Köln und dann in Essen-Kettwig tätig, bevor er 1972 wegen “fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen” zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Danach setzte ihn ab 1973 das Bistum Münster ein, bis er 1988 wegen Missbrauchs eine Bewährungsstrafe erhielt. 1989 kehrte A. als Altenheimseelsorger nach Köln zurück. Im Ruhestand war er dann von 2002 bis 2015 in Bochum-Wattenscheid im Bistum Essen aktiv. Erst 2019 verbot ihm der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, der sich selbst in einem andern Fall gegen Vertuschungsvorwürfe wehrt, priesterliche Dienste.

Vorwürfe treffen Kölner Kardinäle sowie Münsteraner  Tenhumberg

“Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand kommt das kirchenrechtliche Verfahren in diesem Fall endlich zum Abschluss”, erklärte der Kölner Generalvikar Markus Hofmann. Den Umgang von kirchlichen Führungskräften mit dem Fall A. werde die bis 18. März laufende Untersuchung des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke klären. Laut mehreren Untersuchungen haben frühere Bischöfe ein kirchenrechtliches Verfahren gegen A. “pflichtwidrig unterlassen”. Die Vorwürfe treffen die früheren Kölner Kardinäle Joachim Meisner (1933-2017) und Joseph Höffner (1906-1987) sowie den Münsteraner Bischof Heinrich Tenhumberg (1915-1975).

Dem früheren Kölner Personalchef und heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße halten Gutachter vor, einen 2008 gemeldeten Verdachtsfall gegen den Geistlichen nicht an die dafür zuständige Person im Erzbistum Köln weitergeleitet zu haben. Heße weist die Vorwürfe zurück. Der damalige Generalvikar Dominikus Schwaderlapp und damit die zuständige Dienststelle im Erzbistum sei informiert gewesen. Der heutige Kölner Weihbischof will sich derzeit zum Sachverhalt nicht äußern. Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck hatte ebenfalls Fehler von Verantwortlichen in seinem Bistum im Umgang mit dem Fall eingeräumt. Auch er persönlich habe Schuld auf sich geladen: Nachdem er 2010 kurz nach seinem Amtsantritt in Essen von dem Fall erfahren habe, habe er sich nicht die Personalakte kommen lassen.

Auch Münsters Bischof Felix Genn hatte von Versäumnissen gesprochen. Er frage sich, warum er in seiner Zeit als Bischof von Essen (2003 bis 2009) den Fall nicht wahrgenommen habe. Er sei “verärgert darüber”, dass der “Apparat” ihn nicht informiert habe.

kna