Erzbistum Köln weist neue Vorwürfe gegen Kardinal Woelki zurück

Das Erzbistum Köln weist weitere Vorwürfe gegen Kardinal Woelki und dessen Aussagen zu Missbrauchsfällen zurück, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Das Erzbistum Köln weist weitere Vorwürfe gegen Kardinal Woelki und dessen Aussagen zu Missbrauchsfällen zurück, über die die "Welt am Sonntag" berichtet.

Kardinal Woelki –Foto: rwm

Das Erzbistum Köln weist weitere Vorwürfe gegen Kardinal Woelki und dessen Aussagen zu Missbrauchsfällen zurück, über die die Welt am Sonntag berichtet. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob der Kardinal von belastenden Dokumenten gegen einen Priester wusste und ihn dennoch beförderte, was Woelki zurückweist. Um dieses Thema geht es auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung über Artikel der Bild-Zeitung, die wie die Welt zum Springer-Konzern gehört. Dieses soll am 16. November mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt werden.

Die Zeitung berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über Zweifel an Woelkis eidesstattlicher Versicherung vom 6. Mai 2021. Darin hatte er angegeben, zwar von einem Kontakt des Geistlichen zu einem Prostituierten 16 Jahre vor der Beförderung gewusst zu haben. Aus der Zeit danach habe er aber nur von weiteren vagen Gerüchten gehört, von denen sich jedoch keines je bestätigt habe. Dies sei ihm von „für die Ernennung des Pfarrers werbenden Funktionsträgern“ versichert worden. Die Personalakte sei ihm nicht bekannt gewesen.

Dem Bericht der Zeitung zufolge hatte Woelki 2010, als er noch Weihbischof war, ein anonymes Schreiben bekommen mit Vorwürfen gegen den betreffenden Priester. Zudem sei 2015, als Woelki schon Erzbischof in Köln war, ein weiteres Schreiben eingegangen mit schweren Vorwürfen gegen den Geistlichen bezüglich sexueller Übergriffe.

Das Erzbistum habe daraufhin ein Verfahren gemäß der Leitlinien der Bischofskonferenz eingeleitet inklusive einer Anhörung, in der der Mann laut Protokoll durchgängig als „Beschuldigter“ bezeichnet worden sei. In der Folge habe er die Auflage bekommen, sich aus der Kinder- und Jugendarbeit herauszuhalten. Das 2021 veröffentlichte Kölner Missbrauchsgutachten habe nach Auswertung der Bistumsakten ausdrücklich bestätigt, dieser Rückzug sei auf die Schreiben von 2010 und 2015 zurückzuführen gewesen, so die Zeitung weiter.

Gemäß den Leitlinien der Bischofskonferenz müsse der „Ordinarius“ – also Bischof oder Generalvikar – „unverzüglich“ über eingegangene Missbrauchsvorwürfe und über Ergebnisse der Gespräche informiert werden. Aus dem Schreiben an den Beschuldigten zitiert die Zeitung, er sei ausdrücklich „auf Anweisung unseres Erzbischofs, Kardinal Woelki“ zur Anhörung eingeladen. Aufgrund dieser und weiterer Informationen und interner Schreiben, so die Zeitung weiter, sei es „zumindest unwahrscheinlich“, dass Woelki wirklich nicht mehr als „weitere Gerüchte“ gekannt habe, bevor er den Geistlichen beförderte.

Das Erzbistum Köln erklärte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die eidesstattliche Versicherung Woelkis, dass er bei der Beförderung „nicht die Personalakte kannte, ist richtig und es bleibt dabei“. Außer dem Fall 16 Jahre zuvor „kannte Kardinal Woelki – wie immer kommuniziert und ebenfalls eidesstattlich bestätigt – nur vage Gerüchte“.

Und weiter hieß es: „Selbst wenn Herr Kardinal Woelki überhaupt, wie im Einladungsschreiben des Interventionsbeauftragten formuliert, 2015 zu X (im Original steht der Anfangsbuchstabe des Nachnamens. Anm.d.Red.) konkret angeordnet haben sollte, diesen anzuhören (‚auf Anweisung unseres Erzbischofs, Kardinal Woelki‘), beruhte das allein auf der Grundlage der von ihm gehörten vagen Gerüchte. Tiefergehende Kenntnisse hatte er nicht.“

Derzeit gibt es auch Debatten und juristische Auseinandersetzungen darüber, ab wann Kardinal Woelki von Missbrauchsvorwürfen gegen den prominenten Geistlichen und langjährigen „Sternsinger“-Präsidenten Winfried Pliz wusste. Unter anderem haben drei Priester Strafanzeige gegen Woelki gestellt. Sie werfen ihm „falsche Versicherung an Eides statt“ vor bei seinen Aussagen dazu. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit noch, ob sie Ermittlungen einleitet.

kna