Erzbistum Köln und Kardinal Woelki erneut Thema vor Gericht

Das Landgericht Köln beschäftigt sich in zwei Verfahren am Dienstag und Mittwoch erneut mit dem Erzbistum Köln und Kardinal Rainer Maria Woelki.
Köln – Das Landgericht Köln beschäftigt sich in zwei Verfahren am Dienstag und Mittwoch erneut mit dem Erzbistum Köln und Kardinal Rainer Maria Woelki. Am Dienstag verhandelt es mündlich über die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen Deutschlands mitgliederstärkste Diözese. Tags darauf geht das presserechtliche Verfahren zwischen "Bild"-Zeitung und Kardinal mit einer weiteren Zeugenvernehmung in die nächste Runde.

Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

Das Landgericht Köln beschäftigt sich in zwei Verfahren am Dienstag und Mittwoch erneut mit dem Erzbistum Köln und Kardinal Rainer Maria Woelki. Am Dienstag verhandelt es mündlich über die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen Deutschlands mitgliederstärkste Diözese. Tags darauf geht das presserechtliche Verfahren zwischen Bild-Zeitung und Kardinal mit einer weiteren Zeugenvernehmung in die nächste Runde.

Der Missbrauchsbetroffene wirft der Erzdiözese Amtspflichtverletzung durch Unterlassen vor und verlangt ein Schmerzensgeld von 725.000 Euro – zusätzlich zu den bereits erhaltenen 25.000 Euro in Anerkennung des Leids. Der Kläger gibt an, in den 1970er-Jahren mehrere hundert Male von einem mittlerweile verstorbenen Priester sexuell missbraucht worden zu sein. Einem Aufarbeitungsgutachten zufolge erfuhr das Erzbistum 1980 sowie 2010 von Vorwürfen gegen den Geistlichen. Dennoch konnte er viele Jahre weiter als Seelsorger arbeiten. Das Verfahren könnte richtungsweisend für weitere Schmerzensgeldklagen bundesweit werden. Am Dienstag wird es vor allem um die Frage einer möglichen Verjährung gehen.

Im Bild-Verfahren wehrt sich Woelki gegen mehrere Artikel, die nahelegen, er habe Missbrauchstäter geschont. So hatte das Blatt etwa berichtet, Woelki habe einen Priester befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte sowie eine Polizeiwarnung gekannt habe. Das weist der Kardinal per eidesstattlicher Versicherung zurück. Er habe nur von einem früheren sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie von “weiteren Gerüchten” gehört.

Wegen des Vorwurfs, diese eidesstattliche Versicherung sei falsch, hat die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen Woelki aufgenommen. Auch in einer weiteren Angelegenheit ermittelt die Behörde wegen des Vorwurfs einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Zuge des Rechtsstreits mit Bild. Dabei geht es im Kern um die Frage, wann der Kardinal von den Missbrauchsvorwürfen gegen den langjährigen “Sternsinger”-Präsidenten Winfried Pilz erfahren hat.

kna