Bericht: Erzbistum München setzt in Missbrauchsprozess auf Einrede der Verjährung

Das Erzbistum München und Freising will einem Medienbericht zufolge im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht „auf die Einrede der Verjährung“ verzichten.
Das Erzbistum München und Freising will einem Medienbericht zufolge im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht „auf die Einrede der Verjährung“ verzichten.

Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabayjust

Das Erzbistum München und Freising will einem Bericht von Correctiv zufolge im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht „auf die Einrede der Verjährung“ verzichten. Damit versucht die Erzdiözese, die Klage eines Missbrauchsopfers abzuwenden. Die Anwaltskanzlei des Erzbistums werde in dem Feststellungsverfahren „keinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären“ heißt es in einem Schreiben der Kanzlei des Erzbistums an den Anwalt des Klägers, aus dem Correctiv zitiert.

Landgericht Traunstein hat Verfahren zunächst ausgesetzt

Zudem setzt das Landgericht Traunstein zudem den Angaben zufolge das Verfahren bis zur Nennung eines Rechtsnachfolgers des verstorbenen Ex-Papstes Benedikt XVI. aus. Einen entsprechenden Antrag hatte die Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells gestellt. Sie sei nach eigenem Bekunden bemüht, „die Frage der Rechtsnachfolge möglichst kurzfristig zu klären, um eine Aufnahme des Verfahrens zeitnah herbeiführen und eine gemeinsame Verhandlung ermöglichen zu können.“ Alle Prozessbeteiligten haben sich dem Bericht zufolge gegen eine Abtrennung des Verfahrens gegen den Rechtsnachfolger des Ex-Papstes ausgesprochen und gehen davon aus, dass der vom Landgericht Traunstein vorgeschlagene Termin am 28. März wahrgenommen werden könne,

Zuvor hatte das Landgericht Traunstein zur Feststellungsklage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. und andere Kirchenverantwortliche präzisiert: Nach seinem Tod sei das frühere Kirchenoberhaupt “nicht mehr Partei des Verfahrens”, sagte die Vize-Präsidentin des Gerichts, Andrea Titz, Kraft Gesetzes träten aber nun automatisch seine Erben ins Verfahren ein. Dieses sei damit nicht unterbrochen.

Die Erben zu ermitteln sei Sache des zuständigen Amtsgerichts, hieß es weiter. Das Amtsgericht Traunstein wird aber nach derzeitigem Stand keine Erben ermitteln. Das hatte Gerichtsdirektor Markus Kring gegenüber der KNA erklärt. Dabei verwies er darauf, dass “der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt des verstorbenen emeritierten Papstes im Vatikanstaat war”. Tätig werden müsse ein deutsches Nachlassgericht erst unter veränderten Umständen. Dazu könnte vorhandenes Grundvermögen in Deutschland zählen. Kring geht einstweilen davon aus, “dass ein Testament existiert, das im Vatikan hinterlegt ist und dort eröffnet werden wird”.

Missbrauchsopfer klagt gegen ehemalige Erzbischöfe und das Erzbistum

Ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus Garching an der Alz will gerichtlich klären lassen, ob Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof (1977-1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet ist oder zumindest gewesen wäre. Dazu hat der Mann eine Feststellungsklage in Traunstein angestrengt, die am 28. März 2023 mündlich verhandelt werden sollte.

Die Klage richtet sich nicht nur gegen das frühere Kirchenoberhaupt, sondern auch gegen den Münchner Kardinal Friedrich Wetter (Erzbischof von 1982-2008), gegen den mutmaßlichen Täter sowie das Erzbistum München und Freising als solches.

Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. H. kam 1980 aus Essen nach München und sollte sich dort nach einschlägigen Vorwürfen zunächst einer Therapie unterziehen. Bald aber wurde er wieder in der Seelsorge eingesetzt, auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs durch das Amtsgericht Ebersberg im Jahr 1986. Erst 2010 wurde H. in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Seit 2020 lebt er unter Auflagen wieder im Bistum Essen.

Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein. Die Anwälte äußerten darin Zweifel an der Behauptung von Benedikt XVI., er habe 1980 nichts von der Vorgeschichte des Priesters gewusst. Der emeritierte Papst blieb jedoch stets bei seiner Darstellung. Auch im Traunsteiner Gerichtsverfahren hatte er seine Verteidigungsbereitschaft bereits angezeigt.

Marx äußert sich zu Konsequzenzen aus Missbrauchsgutachten

Am heutigen Dienstag, 17. Januar, wird sich Kardinal Reinhard Marx in einer Pressekonferenz zu den Folgen des Missbrauchsgutachtens des Erzbistums München und Freising äußern, Vor einem Jahr hatten die Gutachter den Verantwortlichen des Erzbistums München und Freising „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ vorgeworfen.

rwm/kna

Ein Jahr Münchner Missbrauchsgutachten: Ein Zwischenbilanz