Das Benedikt-Verfahren am Landgericht Traunstein soll trotz der Erbausschlagung einer Cousine des früheren Papstes am 20. Juni weitergehen.
Traunstein/München – Das Benedikt-Verfahren am Landgericht Traunstein soll trotz der Erbausschlagung einer Cousine des früheren Papstes am 20. Juni weitergehen. Das Landgericht wisse bisher nicht, ob Erben ermittelt seien, teilte eine Sprecherin auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag mit. “Sollte keiner der potenziellen Erben das Erbe annehmen, wäre das Verfahren gegen den emeritierten Papst beendet, es würde sich dann nur noch gegen die weiteren Beklagten richten.”
Anhängige Klage am Landgericht als Grund für Erbausschlagung
Die Medien Correctiv und Bayerischer Rundfunk hatten zuvor berichtet, eine Cousine des ehemaligen Kirchenoberhauptes habe Benedikts Erbe ausgeschlagen. Mehrere andere Verwandte aus der väterlichen und mütterlichen Seitenlinie wollten sich zu der Erbangelegenheit auf KNA-Nachfrage nicht äußern. In einem am Donnerstag ausgestrahlten Beitrag des Deutschlandfunks sagte die Tochter dieser Cousine, sie habe für ihre 88-jährige Mutter das Erbe, dessen Summe bisher nicht beziffert sei, ausgeschlagen. Als Grund nannte sie vor allem die Unwägbarkeiten hinsichtlich möglicher Kosten, etwa für Erbschaftssteuer und einen Anwalt. Dazu komme die anhängige Klage am Landgericht.
Das Gericht bestätigte zudem die Meldung von Correctiv und BR, dass der Klägervertreter die Abtrennung des Verfahrens gegen Benedikt für den Fall beantragt hat, dass dessen Rechtsnachfolge bis 20. Juni nicht feststeht. Die Beklagtenvertreter sollten dazu bis 6. Juni Stellung nehmen. “Die Abtrennung würde dazu führen, dass zunächst nur das Verfahren Kläger gegen die weiteren Beklagten am 20. Juni zur Verhandlung kommt”, erklärte die Sprecherin. “Das abgetrennte Verfahren Kläger gegen Rechtsnachfolger des Papst Benedikt XVI. würde später getrennt davon verhandelt werden.”
Auch Vergleich kommt in Betracht
In dem Zivilprozess geht es darum, dass ein Mann aus dem oberbayerischen Garching an der Alz klären lassen will, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für den Schaden, den er aufgrund des Missbrauchs durch einen Priester erlitten habe. Eine mit einer Summe hinterlegte Forderung kann der Kläger auf diesem Weg aber nicht durchsetzen. Die Klage richtet sich gegen die Erzdiözese München-Freising als Körperschaft und drei Personen: den Täter sowie die früheren Münchner Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter (1982-2008) und Kardinal Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. (1977-1982). Nach dem Tod von Benedikt XVI. am 31. Dezember 2022 müssen dessen Erben ermittelt werden, auf die das Verfahren übergeht.
Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, großen Raum ein. Das Erzbistum München und Freising ist nach eigener Aussage bereit, “zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadenersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden”. Damit kommt auch ein Vergleich in Betracht.