SPD-Fraktion bremst Neuregelung kirchlicher Finanzen in NRW

Die Kirche will die Arbeit der Kirchenvorstände neu ordnen. Die alte Regelung ist aus preußischer Zeit und verbindet Staat und Kirche. Jetzt tritt die SPD-Fraktion im Landtag auf die Bremse.
Die Kirche will die Arbeit der Kirchenvorstände neu ordnen. Die alte Regelung ist aus preußischer Zeit und verbindet Staat und Kirche. Jetzt tritt die SPD-Fraktion im Landtag auf die Bremse.

Der Landtag in Düsseldorf (Foto: © Tupungato – Dreamstime.com)

In Nordrhein-Westfalen verschiebt sich erneut die geplante Neuregelung zur Verwaltung der Gelder in katholischen Kirchengemeinden. Grund dafür ist ein überraschender Antrag der SPD-Fraktion. Sie hat vergangene Woche eine Sachverständigenanhörung beantragt, die das Projekt um mehrere Monate verzögert. Der SPD-Abgeordnete Sven Wolf sagte am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), dass sich für seine Fraktion noch Klärungsbedarf ergeben habe.

Bisher regelt in Nordrhein-Westfalen ein staatliches Gesetz die kirchliche Vermögensverwaltung in den Pfarreien. Die Kirchen wie auch die Landesregierung wollen diese Verknüpfung abschaffen, und stattdessen eine kircheninterne Ordnung der Arbeit von Kirchenvorständen.

Die noch geltende Regelung stammt aus preußischer Zeit und widerspricht laut einem juristischen Gutachten der grundgesetzlichen Trennung von Staat und Kirche. Die fünf katholischen Bistümer haben in den vergangenen Jahren das sogenannte Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) als Nachfolger ausgearbeitet. Dessen Start verschiebt sich laut den Bistümern nun voraussichtlich auf Oktober oder November.

Laut den Diözesen hatten sich eigentlich die NRW-Staatskanzlei und die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP miteinander abgestimmt und die Rechtslage durch ein Sachverständigengutachten prüfen lassen. “Nicht zuletzt aufgrund dieses Gutachtens wurde im Vorfeld seitens der Landtagsfraktionen versichert, von der Beantragung einer Sachverständigenanhörung abzusehen”, so die Bistümer. Durch die nun anberaumte Sachverständigenanhörung und die parlamentarische Sommerpause kann die Gesetzesänderung jetzt frühestens im September beschlossen werden.

SPD-Politiker Wolf sagte, dass es noch Klärungsbedarf gebe, welche Konsequenzen die Aufhebung des alten Gesetzes hat. Wolf führte außerdem kirchenpolitische Gründe rund um den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki an. Das allgemeine Verhalten des Kölner Erzbischofs lasse sehr daran zweifeln, dass ihm an einem ernsthaften Dialog noch gelegen sei. “Die anderen Bistümer sollten sich fragen, ob sie noch dazu bereit sind, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat durch sein Gebaren weiter belasten zu lassen.”

Kritik am neuen KVVG kommt seit einigen Wochen unter anderen über eine von bisher etwa 1.300 Menschen unterzeichnete Online-Petition, die sich an Landtagsabgeordnete richtet. Das neue Gesetz sei genauso autokratisch wie das alte, heißt es darin. “Die Macht der Bistumsspitzen wird durch das neue Gesetz noch größer.” Laut den Bistümern setzt das KVVG aber lediglich das um, “was in den meisten anderen Bundesländern schon lange gut geübte Realität ist: Die Kirche verwaltet ihr Vermögen eigenständig”. Die Reform helfe auch, dass die Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden künftig besser nach heutigen Bedürfnissen erfolgen könne. Der Kirchenvorstand bleibe weiterhin das Organ der Vermögensverwaltung erhalten.

Von Nicola Trenz (KNA)

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