Duisburger Stadtdechant bittet um Freistellung von Aufgaben

Der Duisburger Stadtdechant und Pfarrer von St. Judas Thaddäus, Roland Winkelmann, hat Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck um eine befristete Freistellung von seinen Aufgaben gebeten.
Der Duisburger Stadtdechant und Pfarrer von St. Judas Thaddäus, Roland Winkelmann, hat Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck um eine befristete Freistellung von seinen Aufgaben gebeten.  Dies teilte das Bistum Essen am Freitagmittag mit. In einem am 3. März veröffentlichten Schreiben Winkelmanns an die Mitglieder der Pfarrei heißt es: „Meine Bitte um Freistellung steht im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen mich, die mir ein grenzverletzendes Verhalten als Pfarrer zur Last legen.“

-Foto: Nicole Cronauge | Bistum Essen

Der Duisburger Stadtdechant und Pfarrer von St. Judas Thaddäus, Roland Winkelmann, hat Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck um eine befristete Freistellung von seinen Aufgaben gebeten. Dies teilte das Bistum Essen am Freitagmittag mit. Pfarrer Andreas Brocke (Pfarrei Liebfrauen) ist für die Zeit der Beurlaubung von Roland Winkelmann als Administrator in der Pfarrei eingesetzt und vertritt gleichzeitig Winkelmann als Stadtdechant.

Vorwürfe gegen Winkelmann erhoben

In einem am 3. März veröffentlichten Schreiben Winkelmanns an die Mitglieder der Pfarrei heißt es: „Meine Bitte um Freistellung steht im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen mich, die mir ein grenzverletzendes Verhalten als Pfarrer zur Last legen.“ Diese Vorwürfe würden von den Verantwortlichen im Bistum Essen wie auch von ihm selbst sehr ernst genommen, so Winkelmann weiter. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei, bat er um Verständnis dafür, dass er sich zu den Vorwürfen zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich äußere. Bischof Franz-Josef Overbeck hat der Bitte von Pfarrer Winkelmann entsprochen. Winkelmann ist  zunächst bis zum 30. Juni 2023 von seinen Aufgaben freigestellt.

Das Bistum Essen hat eigenen Angaben zufolge in den Jahren 2013 und 2021 Meldungen über unangemessenes Verhalten des Duisburger Pfarrers erhalten. Sowohl das staatsanwaltliche wie auch das kirchenrechtliche Ermittlungsverfahren hatten aber keine Hinweise auf strafbare Handlungen ergeben. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde im Februar 2023 eingestellt. „Daraufhin hat das Bistum Essen den Fall dem zuständigen Dikasterium für die Glaubenslehre im Vatikan übersandt mit der Bitte, den Sachverhalt ebenfalls zu prüfen und mitzuteilen, in welcher Weise das Verfahren weiter fortgesetzt oder beendet werden kann. Eine Antwort steht noch aus“, erläuterte ein Bistumsprecher.

IPP-Studie behandelt aktuellen Fall

Auch die am 14. Februar vorlegte 424-seitige IPP-Studie, erwähnt den Fall in einem vierseitigen Exkurs bei der Analyse der Entwicklung der Intervention und Prävention im Bistum. Anhand des Duisburger Priesters lasse sich die „Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ in der Entwicklung der Präventionskonzepte der Diözese dokumentieren, urteilen die Gutachter.  Ein Kirchenrechtler des Bistums war 2013 zu dem Ergebnis gekommen, die Vorgänge „seien gravierend, wenn auch nicht strafrechtlich relevant“. Winkelmann solle sich „im persönlichen Kontakt mit Jugendlichen sehr zurückhalten und sie weder alleine noch in Gruppen im Pfarrhaus oder an sonstigen Orten treffen“, berichtet die IPP-Studie. An diese präventiven Vorgaben hat sich Winkelmann offenbar nun nicht hinreichend gehalten.

Der gesamte Vorgang verweise „auf die komplexe Beziehung zwischen Priestern und der Personalabteilung des Bistums Essen“. Die Beteiligten seien „hin- und hergerissen zwischen der Loyalität zum Priester und dem Anspruch, betroffenenorientiert zu handeln“, und hätten sich „in widersprüchliche Aussagen und Informationen“ verstrickt. Hierbei hätten sie „auf das alte Muster der Bagatellisierung von Meldungen“ zurückgegriffen. Zugleich verweist das Gutachten auf die zu berücksichtigende Unschuldsvermutung.

rwm