Gottesdienste im Bistum Essen abgesagt

Im Bistum Essen sind wegen der Corona-Krise am Sonntagnachmittag bis auf weiteres alle Gottesdienste abgesagt worden. Zunächst waren bis Samstagabend in zahlreichen Gemeinden, teilweise sogar stadtweit alle Gottesdienste abgesagt worden.

Corona-Krise: Bistum Essen sagt alle Gottesdienste ab

 

Nach allen Pfarreien in Gelsenkirchen bereits am Freitag, gaben am nun bis zum Samstagnachmittag fünf Pfarreien in Bochum und alle vier Pfarreien in Duisburg bekannt auf alle Gottesdienste und sonstigen Veranstaltungen zu verzichten. Auch in Hattingen findet kein Gottesdienst statt. In Mülheim an der Ruhr gelten diese Regelungen stadtweit ab Montag.

Das Erzbistum Köln gab am Abend bekannt, die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab dem morgigen Sonntag an allen Orten auf seinem Gebiet einzustellen. Die Regelung gilt bis Karfreitag, 10. April. Ebenfalls am Samstagabend hat das Bistum Münster zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung entschieden, auch Gottesdienste abzusagen. Soweit dies möglich ist, gilt dies ab sofort, also noch für dieses Wochenende.

In der Pfarrei St. Urbanus finden keine Gottesdienste mehr statt. (Foto: Spernol)

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Corona-Krise: Die Auswirkungen im Bistum Essen

Die Situation in den Städten des Bistum Essen

Bis zum Samstagabend (14.3.2020, 18 Uhr) stand fest, dass in Bochum, in Propsteipfarrei St. Peter und Paul in Bochum-Mitte und Nord sowie in den Pfarreien St. Franziskus im Südwesten und Liebfrauen im Bochumer Osten und Norden fallen an diesem Wochenende – einschließlich der Vorabendmesse – und bis auf weiteres in allen Kirchen alle Sonntagsgottesdienste aus. In der Klosterkirche Stiepel finden alle Sonntagsmessen statt. In Propsteipfarrei St. Gertrud Wattenscheid fallen in diesen Gemeinden alle Sonn- und Wertgagsgottesdienste aus. UPDATE Das Kloster Stiepel gab am Sonntagmorgen bekannt, „dass ab sofort alle Gottesdienste und anderen Veranstaltungen in unserem Kloster und in der Pfarrei abgesagt sind. Eine aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Bochum macht dies notwendig.“

In Duisburg gaben die Pfarrei St. Johann, Liebfrauen und St. Michael gleichlautend bekannt, dass jeweils „in der gesamten Pfarrei St. Michael mit allen zu ihr gehörenden Gottesdienstorten“ab sofort alle Veranstaltungen bis auf Weiteres entfallen, wozu auch Gottesdienste zählen. Regelungen zur Kar- und Osterwoche folgen. Auch in der Pfarrei Juda Thaddäus finden an diesem Wochenende keine Gottesdienste statt. Da das Bistum Münster am Samstagabend bekannt gab, alle Gottesdienste abzusagen, findet damit bis auf Weiteres stadtweite keine katholischen Gottesdienste mehr statt.

In der Pfarrei St. Ludgerus in Essen werden zwar an diesem Samstag und Sonntag in den Kirchen die Messen zu den üblichen Zeiten gefeiert. Die Regelungen für die Gottesdienste an den Kar- und Ostertagen sowie an den kommenden Sonn- und Feiertagen werden im Laufe der Woche für die gesamte Pfarrei vereinbart und mitgeteilt. Alle Gottesdienste an den Werktagen entfallen ab sofort.

In Gelsenkirchen haben alle vier Pfarreien entschieden ab sofort und bis auf Weiteres auf ihre Gottesdienste zu verzichten, die Regelung gilt also stadtweit. In Hattingen wurden am Samstagnachmittag aufgrund der aktuellen Corona-Gefahrensituation alle Gottesdienste an diesem Wochenende (14./15.03.) und am Montag (16.03.) abgesagt. Weitere Informationen sollen am Montag folgen. In Mülheim an der Ruhr finden in allen Pfarreien ab Montag, 16.3.2020 keine Gottesdienste und Veranstaltungen statt.

Keine Gottesdienste im Erzbistum Köln

Unterdessen hat das Erzbistum Köln, zu dem in der Region auch die Kirchengemeinden in Essen-Kettwig gehören, am Samstagabend bekanntgeben, die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab dem morgigen Sonntag an allen Orten auf Gebiet einzustellen. Die Regelung gilt bis Karfreitag, 10. April.

Die Gläubigen sind gebeten, Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder Internet zu verfolgen. Eine Übersicht ist auf unserer Internetseite www.erzbistum-koeln.de zu finden. In der gegenwärtigen Ausnahmesituation gelten im Erzbistum Köln insofern die „schwerwiegenden Gründe“, unter denen die Sonntagspflicht ausgesetzt ist. Die private Zelebration der Priester bleibt unverändert  erlaubt und ist gegenwärtig als stellvertretender Vollzug besonders empfohlen.

Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche Gebet geöffnet bleiben; hierbei sind in jedem Falle die jeweils geltenden amtlichen Verfügungen (z.B. Versammlungsbeschränkungen oder -verbote) maßgeblich. Die Spendung der Hl. Kommunion für Schwerkranke und Sterbende sowie der Krankensalbung erfolgt in der bisher gewohnten Weise.

Das Bistum Essen hatte bereits am Freitagmittag allen Pfarreien empfohlen, alle großen Gottesdienste abzusagen.

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