Begleitet von einem großen Medienaufgebot hat am Dienstag vor dem Kölner Landgericht eine mit Spannung erwartete Befragung von Kardinal Rainer Maria Woelki begonnen.
Köln – Begleitet von einem großen Medienaufgebot hat am Dienstag vor dem Kölner Landgericht eine mit Spannung erwartete Befragung von Kardinal Rainer Maria Woelki begonnen. In dem presserechtlichen Verfahren klagt der Kölner Erzbischof gegen einen Bericht der Bild-Zeitung, wonach er im Jahr 2017 einen Priester beförderte, obwohl er eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Geistlichen in der Jugendarbeit und ein anderes Dokument aus dessen Personalakte gekannt habe.
Woelki bekräftigte Woelki von Schriftstücken keine Kenntnisse gehabt zu haben
Vor der für Pressesachen zuständigen 28. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Dirk Eßer da Silva bekräftigte Woelki, dass er von beiden Schriftstücken keine Kenntnisse gehabt habe. Er habe damals nur gerüchteweise von einem lange zurückliegenden und nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Priesters mit einem 16-jährigen Prostituierten sowie von “weiteren Gerüchten” gehört. Er selbst habe bis heute nicht die Personalakte gesehen oder in den Händen gehalten. Die fraglichen Dokumente habe er bis heute nicht im Original zu Kenntnis genommen, auch nicht aus der Akte zum laufenden Gerichtsverfahren.
Das Landgericht Köln hatte Anfang März festgelegt, den Erzbischof als Partei persönlich zu befragen, nachdem zuvor zwei Zeugen gehört worden waren. So hatte die frühere Sekretärin von Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, ausgesagt, sie habe Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern oder den bei einer Rom-Reise erfolgten Kauf von Unterhosen mit Penis-Darstellungen informiert.
„Für mich gibt es dieses Gespräch nicht“
Darauf angesprochen sagte Woelki, an dieses Telefonat könne er sich nicht erinnern. “Für mich gibt es dieses Gespräch nicht.” Seit der Aussage der Frau ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage. Der betroffene Priester zeigte seinerseits die Sekretärin wegen uneidlicher Falschaussagen an. Woelki betonte auch, dass er eine 2015 erstellte Zusammenstellung von Dokumenten über den Priester nicht gesehen habe. Davon hatte der frühere Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, als Zeuge berichtet.
Über die Polizeiwarnung habe bis 2017 niemand mit ihm gesprochen, sonst hätte er sich daran erinnert und diesen Priester nicht befördert. Erst später habe er erfahren, dass sein Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, den Geistlichen wegen des Vorfalls mit dem Prostituierten sanktioniert hatte. Woelki berichtete, dass er bei einer Beratung in der Personalkonferenz von den Gerüchten gehört habe. Um sie zu klären, sei die Beförderung vertagt worden. Nachdem sich die Gerüchte als solche nicht bestätigt hätten, habe er der Beförderung zugestimmt.
Schwaderlapp und Assenmacher warben für Beförderung
Dafür geworben hätten dessen künftiger Vorgesetzter, Weihbischof Dominikus Schwaderlapp sowie der damalige Leiter des Kirchengerichts, Günter Assenmacher. Die leitenden Mitarbeiter in der Personalabteilung hätten sich kritisch geäußert. Der Vorfall mit dem Prostituierten aus dem Jahr 2001 habe damals schon lange zurückgelegen und der Priester habe gute Arbeit geleistet, so Woelki. “Man muss dann auch mal vergeben können und einen Punkt machen”, hätten die Unterstützer gesagt. Inzwischen gebe es ein kirchenrechtliches Urteil, dass an den Gerüchten nichts dran sei. Auch habe die Staatsanwaltschaft alle Ermittlungen gegen den Priester eingestellt. Der Kardinal beeidete seine Aussagen mit dem Satz “Ich schwöre, so wahr mit Gott helfe.” Eine Entscheidung in dem Verfahren soll am 26. April verkündet werden.
Wegen anderer “Bild”-Berichte über den Umgang Woelkis mit dem Priester hatte das Oberlandesgericht Köln kürzlich in zweiter und letzter Instanz der Zeitung vier von sechs Aussagen verboten. So sei es unzulässig zu schreiben, Woelki habe einen “Sexualstraftäter” befördert, da nach damaligem Recht das Verhalten des Priesters nicht strafbar gewesen sei. Dagegen zulässig gewesen sei die Überschrift “Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester”. Denn die Formulierung “Missbrauchs-Priester” umfasse neben der rechtlichen auch eine moralische Bewertung.